Fragebogen

Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw. der Fahrrinne Grundberührung hat?



Ein Baggerunternehmen ist zu verständigen, damit das Hindernis beseitigt wird.



Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.



Das Fahrzeug verbleibt vor Ort bis die Wasserschutzpolizei eintrifft.



Die Wasserschutzpolizei oder die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist mit genauer Angabe der Schiffsdaten zu informieren.










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