Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten? In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei. In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei. In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei. In der Sportbootführerscheinverordnung, bei der Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei. zur nächsten Frage 173. Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten? a. In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei. b. In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei. c. In der Sportbootführerscheinverordnung, bei der Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei. d. In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei. Wenn nach Binnenschifffahrtsstraßen gefragt wird, dann sollte auch das in der Antwort stehen.