Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen? Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet). Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet). Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet). Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet). zur nächsten Frage 83. Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßenzum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen? a. Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet). b. Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet). c. Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet). d. Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet). Es sind wieder die 20m Länge. Ein Ruder befindet sich hinten am Boot zum steuern und ein Bugspriet ist ein Aufbau vorne am Boot z. B. mit einer Planke um an Land zu gehen.