75. Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?
a. Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
b. Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
c. Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
d. Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangener Ordnungswidrigkeit.
Der Zweifel an der Tauglichkeit ist kein ausreichender Grund. Es muss schon die fehlender Tauglichkeit sein.