79. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb) beträgt?
a. Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.
b. Nachweis der Zuverlässigkeit.
c. Mindestens 14 Jahre.
d. Mindestalter 16 Jahre.
Auf dem Rhein ist der SBF Binnen bereits ab 3,68kW(5PS) vorgeschrieben.
Der Besitzer muss aber auch min 16 Jahre alt sein. Das alleine reicht aber nicht.