78. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?
a. Mindestalter 16 Jahre.
b. Nachweis der Zuverlässigkeit.
c. Mindestalter 14 Jahre.
d. Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.
Unter 15PS(11,03kW) benötigt man keinen SBF Binnen muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.