74. Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
a. Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
b. Die Vorschrift der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
c. Die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
d. Die Vorschrift der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Das spezielle Gesetz (regionale Besonderheiten) gehen vor den allgemeinen Gesetzen.