Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig? Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen. Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken. zur nächsten Frage 82. Wann ist ein Fahrzeug manövrierunfähig? a. Wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände, z. B. Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage, nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. b. Wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. c. Wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen. d. Wenn es mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken. Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlichen Umständen nicht richtig manövrieren kann und deshalb anderen Fahrzeugen nicht ausweichen kann.