217. Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern?
a. In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
b. Im Bundesnaturschutzgesetz.
c. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
d. In den Kollisionsverhütungsregeln.
Die Informationen wann diese Gebiete befahren werden dürfen steht direkt in der Seekarte.